Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf dieser Website werden derzeit noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache angeboten. Diese Erläuterungen werden demnächst, im Zuge einer Überarbeitung dieser Website, bereitgestellt werden.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter mitteilen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Keßlerstraße 1
90489 Nürnberg
E-Mail:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.04.2021 erstellt und zuletzt im Oktober 2023 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html