Bayerisches Siegel "Kommunale IT-Sicherheit"

Alle bayerischen Kommunen sind nach Art. 11 Abs. 1 BayEGovG dazu verpflichtet, bis zum 01.01.2020 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen. Das LSI bietet den bayerischen Kommunen an, mit einem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ auf Basis einer Selbst-Auskunft eine Mindestabsicherung in der Informationssicherheit nachzuweisen.

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